top of page

💭 Ursel denkt laut – Menschlichkeit im Alltag

3. Sept.
1 Min. Lesezeit

Sie dürfen die Hälfte einbehalten. Also tun sie es.


So jedenfalls hat es sich bei mir abgespielt.

Niemand fragte mich vorher, wie ich von der anderen Hälfte leben soll. Niemand schrieb auf die erste Seite: „Wenn Sie dadurch Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bezahlen können, können und müssen Sie uns das nachweisen.“


Nein. Auf der ersten Seite stand die Kürzung.

Die Erklärung, welche Rechte ich möglicherweise habe, versteckte sich irgendwo zwischen Paragrafen, Berechnungen und Behördensprache. Man muss also erst einmal wissen, dass es überhaupt etwas zu suchen gibt.


Und genau das meine ich, wenn ich sage: Sie machen es, weil sie können.

Nicht weil jeder einzelne Mensch in dieser Behörde böse ist. Sondern weil das Verfahren offenbar so gebaut ist, dass zuerst die gesetzlich mögliche Kürzung ausgesprochen wird – und der betroffene Mensch danach selbst beweisen muss, dass ihm dadurch das Geld zum Leben fehlt.

Wer sich auskennt, widerspricht.

Wer Hilfe hat, lässt den Bescheid prüfen.

Wer mit einer KI arbeiten kann, versucht, das Amtsdeutsch zu übersetzen.



Aber was macht die alte Frau allein am Küchentisch? Was macht ein kranker Mensch, der nach der zweiten Seite nicht mehr folgen kann? Was macht jemand im Pflegeheim, dessen Post liegen bleibt?

Ein Recht, das irgendwo auf Seite fünf versteckt ist, ist für viele Menschen kein echtes Recht.



Darum fordere ich nichts Unmögliches:

Auf die erste Seite gehört in großer, verständlicher Sprache, was passieren soll, ab wann es passiert, welche Folgen es hat und was der betroffene Mensch dagegen tun kann.

Erst der Mensch.

Dann das Amtsdeutsch.



Kommentare


bottom of page